3. Lieferbedingungen
Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die Ware wird durch die Deutsche Post AG oder eine andere Spedition geliefert. Auf anfallende Versandkosten wird vor Vertragsschluss hingewiesen. Bei Postversand/Nachnahme wird vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr erhoben.
4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, erfolgt die Versendung auf Risiko des Käufers.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer, sofern dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab;. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt. Für Nacherfüllung gilt folgendes: a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass * der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder * in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder * der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder * der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Ist der Kaufgegenstand eine neue Sache und der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Rücksendungen
Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Eine Rücksendung soll frei erfolgen. Nach Übersendung der Originalbelege für die erforderlichen entstandenen Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen, es sei denn es liegt ein nachweislicher offensichtlicher Mangel nach Vorgabe von KSM Kaindl-Schäfer-Manufactur Gbr vor.
8. Haftung
Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen; in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer auch in Fällen einer leicht Fahrlässigen Pflichtverletzung.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
KSM Kaindl-Schäfer-Manufactur Gbr
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben kein Widerrufsrecht.
13. Teilunwirksamkeit
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